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   VK Bund, 29.12.2006 - VK 2-131/06   

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VK Bund, 29.12.2006 - VK 2-131/06 (https://dejure.org/2006,29409)
VK Bund, Entscheidung vom 29.12.2006 - VK 2-131/06 (https://dejure.org/2006,29409)
VK Bund, Entscheidung vom 29. Dezember 2006 - VK 2-131/06 (https://dejure.org/2006,29409)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Bundeskartellamt PDF

    Dienstleistungs-Rahmenvertrag über die Konzeption und Entwicklung von Kommunikationsstrategien, die Planung und Entwicklung von Gestaltungskonzeptionen, die Umsetzung dieser Strategien und Konzeptionen sowie Beratungsleistungen zur Kommunikation im Rahmen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 29.12.2006 - VK 2-131/06
    Solche erst nachträglich geltend gemachten Ausschlussgründe stellen die Antragsbefugnis nicht in Frage, sondern sind regelmäßig erst für die Begründetheit des Antrags von Bedeutung (vgl. BGH Beschl. v. 26. September 2006 - X ZB 14/06 Rz. 32 und Beschl. v. 18. Mai 2004 - X ZB 7/04; OLG Düsseldorf Beschl. v.

    Zur Begründung einer Rechtsverletzung des ASt dürfte dies bereits genügen, denn der Bundesgerichtshof hat jüngst ausgeführt, das Recht des Bieters auf Gleichbehandlung und - worauf es im vorliegenden Fall ankommt - der Anspruch auf Einhaltung der sonstigen Bestimmungen über das Vergabeverfahren stünden jedem durch eine Missachtung betroffenen Teilnehmer an einem solchen Verfahren unabhängig von der Beschaffenheit seines eigenen Angebotes zu (vgl. BGH Beschl. v. 26. September 2006 - X ZB 14/06, Rz. 52); die Verletzung der sonstigen Verfahrensregeln muss dabei, wie die Entscheidungsgründe nahelegen, nicht notwendigerweise mit einer Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes einhergehen.

    Sofern man auch nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26. September 2006 (X ZB 14/06) mit der bisherigen Rechtsprechung des OLG Düsseldorf annimmt, dass Ausschlussgründe, die alle Angebote betreffen, nur dann eine Untersagung des Zuschlags im laufenden Verfahren rechtfertigen, wenn sie demjenigen Ausschlussgrund gleichartig oder gleichwertig sind, den der ASt verwirkt hat, wäre ein solcher Ausspruch im vorliegenden Verfahren daher auch dann nicht möglich, wenn eine Aufhebung nach § 26 VOL/A ernsthaft in Betracht käme.

  • OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - Verg 18/06

    Ausschluss eines Bieters wegen fehlender Eignungsnachweise

    Auszug aus VK Bund, 29.12.2006 - VK 2-131/06
    bb) Diese Möglichkeit besteht entgegen der Auffassung der ASt in vollem Umfang; ein Kern eigener Leistungsfähigkeit des Bieters, der auf die Leistungsfähigkeit Dritter verweist, ist nicht erforderlich (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28. Juni 2006 - VII Verg 18/06, insoweit gegen VK Düsseldorf, Beschl. vom 9. März 2006 - VK - 7/2006-L).

    Mittel eines anderen Unternehmens nur dann zu, wenn der Bieter nachweist, dass diese Einrichtungen und Mittel ihm tatsächlich zur Verfügung stehen (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28. Juni 2006 - VII-Verg 18/06; Beschl. v. 22. Dezember 2004 - VII-Verg 81/04; Beschl. v. 5. Juli 2000 - Verg 5/99; OLG Naumburg, Beschl. v. 9. September 2003 - 1 Verg 5/03; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 27. Juni 2003 - 11 Verg 4/03; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 21. April 2004 - 1 Verg 1/04; Beschl. v. 5. Juli 2006 - 1 Verg 6/05).

    Die entsprechenden Darlegungen und Nachweise hat der Bieter von sich aus zu erbringen, ohne dass es hierfür einer besonderen Anforderung seitens der Vergabestelle bedürfte (vgl. - jeweils für Offene Verfahren - OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22. Dezember 2004 - VII-Verg 81/04; Beschl. v. 28. Juni 2006 - VII Verg 18/06; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 27. Juni 2003 - 11 Verg 4/03; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 21. April 2004 - 1 Verg 1/04; 1. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 22. September 2006 - VK 1 - 103/06; ebenso für Verhandlungsverfahren OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23. März 2005 - VII Verg 76/04).

  • EuGH, 02.12.1999 - C-176/98

    Holst Italia

    Auszug aus VK Bund, 29.12.2006 - VK 2-131/06
    aa) Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs steht es einem Dienstleistungserbringer, der nicht selbst die für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren erforderlichen Mindestvoraussetzungen erfüllt, frei, sich gegenüber dem Auftraggeber auf die Leistungsfähigkeit Dritter zu berufen, die er in Anspruch nehmen will, wenn ihm der Auftrag erteilt wird (vgl. EuGH Urt. v. 2. Dezember 1999, Rs. C - 176/98 - Holst Italia, Rz. 27; Urteil v. 18. März 2004, Rs. C - 314/01 - Österreichische Sozialversicherungsträger, Rz. 43).

    (1) Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes hat der Dienstleistungserbringer, der im Hinblick auf seine Zulassung zu einem Vergabeverfahren auf die Leistungsfähigkeit von Einrichtungen oder Unternehmen verweisen will, zu denen er unmittelbare oder mittelbare Verbindungen hat, nachzuweisen, dass er tatsächlich über die diesen Einrichtungen oder Unternehmen zustehenden Mittel, die er nicht selbst besitzt und die zur Ausführung des Auftrages erforderlich sind, verfügt (vgl. EuGH Urt. v. 2. Dezember 1999, Rs. C - 176/98 - Holst Italia, Rz. 29; Urteil v. 18. März 2004, Rs. C - 314/01 - Österreichische Sozialversicherungsträger, Rz. 44).

    Aus der bloßen Zugehörigkeit zu einem Unternehmensverbund ergibt sich aber noch keine Verfügungsmöglichkeit des Bewerbers über die Mittel anderer Mitglieder des Unternehmensverbundes (vgl. EuGH Urt. v. 2. Dezember 1999, Rs. C - 176/98 - Holst Italia, Rz. 29).

  • OLG Saarbrücken, 21.04.2004 - 1 Verg 1/04

    Vergabeverfahren für Bauleistungen: Grenzen des Selbstausführungsgrundsatzes für

    Auszug aus VK Bund, 29.12.2006 - VK 2-131/06
    Mittel eines anderen Unternehmens nur dann zu, wenn der Bieter nachweist, dass diese Einrichtungen und Mittel ihm tatsächlich zur Verfügung stehen (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28. Juni 2006 - VII-Verg 18/06; Beschl. v. 22. Dezember 2004 - VII-Verg 81/04; Beschl. v. 5. Juli 2000 - Verg 5/99; OLG Naumburg, Beschl. v. 9. September 2003 - 1 Verg 5/03; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 27. Juni 2003 - 11 Verg 4/03; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 21. April 2004 - 1 Verg 1/04; Beschl. v. 5. Juli 2006 - 1 Verg 6/05).

    Die entsprechenden Darlegungen und Nachweise hat der Bieter von sich aus zu erbringen, ohne dass es hierfür einer besonderen Anforderung seitens der Vergabestelle bedürfte (vgl. - jeweils für Offene Verfahren - OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22. Dezember 2004 - VII-Verg 81/04; Beschl. v. 28. Juni 2006 - VII Verg 18/06; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 27. Juni 2003 - 11 Verg 4/03; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 21. April 2004 - 1 Verg 1/04; 1. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 22. September 2006 - VK 1 - 103/06; ebenso für Verhandlungsverfahren OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23. März 2005 - VII Verg 76/04).

    Eine solche Verfügungsmacht wird zwar dann anzunehmen sein, wenn der Bieter die Drittunternehmen, auf die er sich beruft, beherrscht (vgl. OLG Saarbrücken, Beschl. v. 21. April 2004 - 1 Verg 1/04).

  • OLG Düsseldorf, 27.07.2006 - Verg 23/06

    Ausschluss eines Angebots vom Ausschreibungsverfahren wegen wettbewerbswidriger

    Auszug aus VK Bund, 29.12.2006 - VK 2-131/06
    27. Juli 2006 - VII-Verg 23/06).

    Zutreffend nimmt das OLG Düsseldorf daher bei Angeboten mehrerer konzernangehöriger Unternehmen nicht ohne weiteres wettbewerbsbeschränkende Absprachen an, sondern hält diesbezüglich zusätzliche Anhaltspunkte für erforderlich (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27. Juli 2006 - VII- Verg 23/06).

  • VK Bund, 29.12.2006 - VK 2-125/06

    Dienstleistungs-Rahmenvertrag über die Konzeption und Entwicklung von

    Auszug aus VK Bund, 29.12.2006 - VK 2-131/06
    Die Beteiligten hatten Gelegenheit, ihre Standpunkte in der gemeinsamen mündlichen Verhandlung am 14. November 2006 zum vorliegenden Verfahren und den Parallelverfahren VK 2 - 125/06 und 128/06 zu erläutern, in der Beweis durch die Vernehmung von Zeugen erhoben wurde.

    Die Angebote der Antragstellerinnen in den Parallelverfahren VK 2 - 125/06 und VK 2 - 128/06 unterliegen nach Auffassung der Vergabekammer zwar ebenfalls dem zwingenden Ausschluss, weil die dortigen Antragstellerinnen ihre Eignung nicht nachgewiesen haben.

  • EuGH, 18.03.2004 - C-314/01

    Siemens und ARGE Telekom

    Auszug aus VK Bund, 29.12.2006 - VK 2-131/06
    aa) Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs steht es einem Dienstleistungserbringer, der nicht selbst die für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren erforderlichen Mindestvoraussetzungen erfüllt, frei, sich gegenüber dem Auftraggeber auf die Leistungsfähigkeit Dritter zu berufen, die er in Anspruch nehmen will, wenn ihm der Auftrag erteilt wird (vgl. EuGH Urt. v. 2. Dezember 1999, Rs. C - 176/98 - Holst Italia, Rz. 27; Urteil v. 18. März 2004, Rs. C - 314/01 - Österreichische Sozialversicherungsträger, Rz. 43).

    (1) Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes hat der Dienstleistungserbringer, der im Hinblick auf seine Zulassung zu einem Vergabeverfahren auf die Leistungsfähigkeit von Einrichtungen oder Unternehmen verweisen will, zu denen er unmittelbare oder mittelbare Verbindungen hat, nachzuweisen, dass er tatsächlich über die diesen Einrichtungen oder Unternehmen zustehenden Mittel, die er nicht selbst besitzt und die zur Ausführung des Auftrages erforderlich sind, verfügt (vgl. EuGH Urt. v. 2. Dezember 1999, Rs. C - 176/98 - Holst Italia, Rz. 29; Urteil v. 18. März 2004, Rs. C - 314/01 - Österreichische Sozialversicherungsträger, Rz. 44).

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2004 - Verg 81/04

    Anforderungen an die Eignung bei Nachunternehmereinsatz

    Auszug aus VK Bund, 29.12.2006 - VK 2-131/06
    Mittel eines anderen Unternehmens nur dann zu, wenn der Bieter nachweist, dass diese Einrichtungen und Mittel ihm tatsächlich zur Verfügung stehen (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28. Juni 2006 - VII-Verg 18/06; Beschl. v. 22. Dezember 2004 - VII-Verg 81/04; Beschl. v. 5. Juli 2000 - Verg 5/99; OLG Naumburg, Beschl. v. 9. September 2003 - 1 Verg 5/03; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 27. Juni 2003 - 11 Verg 4/03; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 21. April 2004 - 1 Verg 1/04; Beschl. v. 5. Juli 2006 - 1 Verg 6/05).

    Die entsprechenden Darlegungen und Nachweise hat der Bieter von sich aus zu erbringen, ohne dass es hierfür einer besonderen Anforderung seitens der Vergabestelle bedürfte (vgl. - jeweils für Offene Verfahren - OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22. Dezember 2004 - VII-Verg 81/04; Beschl. v. 28. Juni 2006 - VII Verg 18/06; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 27. Juni 2003 - 11 Verg 4/03; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 21. April 2004 - 1 Verg 1/04; 1. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 22. September 2006 - VK 1 - 103/06; ebenso für Verhandlungsverfahren OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23. März 2005 - VII Verg 76/04).

  • OLG Düsseldorf, 05.07.2000 - Verg 5/99

    Überprüfung der Eignung der Bewerber in einem Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Bund, 29.12.2006 - VK 2-131/06
    Mittel eines anderen Unternehmens nur dann zu, wenn der Bieter nachweist, dass diese Einrichtungen und Mittel ihm tatsächlich zur Verfügung stehen (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28. Juni 2006 - VII-Verg 18/06; Beschl. v. 22. Dezember 2004 - VII-Verg 81/04; Beschl. v. 5. Juli 2000 - Verg 5/99; OLG Naumburg, Beschl. v. 9. September 2003 - 1 Verg 5/03; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 27. Juni 2003 - 11 Verg 4/03; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 21. April 2004 - 1 Verg 1/04; Beschl. v. 5. Juli 2006 - 1 Verg 6/05).

    Dies gilt auch im Nichtoffenen Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb; der Bieter hat in diesem Falle den Nachweis nicht erst mit dem Angebot, sondern mit der Bewerbung zu führen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5. Juli 2000 - Verg 5/99).

  • OLG Frankfurt, 27.06.2003 - 11 Verg 4/03

    Erklärungswiderspruch zum Umfang des Nachunternehmereinsatzes

    Auszug aus VK Bund, 29.12.2006 - VK 2-131/06
    Mittel eines anderen Unternehmens nur dann zu, wenn der Bieter nachweist, dass diese Einrichtungen und Mittel ihm tatsächlich zur Verfügung stehen (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28. Juni 2006 - VII-Verg 18/06; Beschl. v. 22. Dezember 2004 - VII-Verg 81/04; Beschl. v. 5. Juli 2000 - Verg 5/99; OLG Naumburg, Beschl. v. 9. September 2003 - 1 Verg 5/03; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 27. Juni 2003 - 11 Verg 4/03; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 21. April 2004 - 1 Verg 1/04; Beschl. v. 5. Juli 2006 - 1 Verg 6/05).

    Die entsprechenden Darlegungen und Nachweise hat der Bieter von sich aus zu erbringen, ohne dass es hierfür einer besonderen Anforderung seitens der Vergabestelle bedürfte (vgl. - jeweils für Offene Verfahren - OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22. Dezember 2004 - VII-Verg 81/04; Beschl. v. 28. Juni 2006 - VII Verg 18/06; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 27. Juni 2003 - 11 Verg 4/03; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 21. April 2004 - 1 Verg 1/04; 1. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 22. September 2006 - VK 1 - 103/06; ebenso für Verhandlungsverfahren OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23. März 2005 - VII Verg 76/04).

  • OLG Düsseldorf, 17.05.2004 - Verg 12/03

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen

  • OLG Düsseldorf, 05.08.2005 - Verg 31/05

    Ausdrücklicher Interessengegensatz

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - Verg 47/02

    Rechtswirkungen der Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags

  • VK Bund, 29.12.2006 - VK 2-128/06

    Dienstleistungs-Rahmenvertrag über die Konzeption und Entwicklung von

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

  • OLG Brandenburg, 06.10.2005 - Verg W 7/05

    Vergabe öffentlicher Aufträge: Ausschluss eines Bieters wegen einer

  • OLG Naumburg, 09.09.2003 - 1 Verg 5/03

    Benennung geforderter Eignungsnachweise bei EU-weiter Ausschreibung

  • OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 76/04

    Aufhebung der Ausschreibung (hier) zulässig!

  • OLG Saarbrücken, 05.07.2006 - 1 Verg 6/05

    Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrag gemäß §§ 123 S. 3, 114 Abs. 2

  • VK Bund, 22.09.2006 - VK 1-103/06

    Gestaltung von Printmaterial

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2008 - 2 VK 5/07

    Gesetzliche Krankenkasse ist öffentlicher Auftraggeber!

    Aus der Maßgabe des § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A, dass allgemein wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen bei öffentlichen Auftragsvergaben zu bekämpfen sind, ergibt sich, dass der in § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchstabe f VOL/A angeordnete Ausschluss von Angeboten nicht nur Bieter treffen soll, die in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben, sondern auch solche, denen im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung am Vergabeverfahren andere wettbewerbliche Verfehlungen von erheblichem Gewicht im Sinne des allgemeinen Teils des GWB und des UWG vorzuwerfen sind (OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.10.2005, Az.: Verg W 7/05; vgl. auch VK Bund, Beschluss vom 29.12.2006, Az.: VK 2-131/06).

    Dies würde faktisch zu einer Beschränkung des Wettbewerberkreises führen, die mit dem Ziel des Vergaberechtes nicht in Einklang zu bringen ist (VK Nordbayern, Beschluss vom 03.05.2007, Az.: 21.VK-3194-19/07; VK Brandenburg, Beschluss vom 03.04.2007, Az.: 1 VK 9/07; VK Bund, Beschluss vom 29.12.2006, Az.: VK 2-131/06; Beschluss vom 29.12.2006, Az.: VK 2-128/06; Beschluss vom 29.12.2006, Az.: VK 2- 125/06; VK Brandenburg, Beschluss vom 02.10.2006, Az.: 2 VK 38/06; VK Bund, Beschluss vom 04.07.2006, Az.: VK 3-60/06; VK Saarland, Beschluss vom 12.12.2005, Az.: 3 VK 3/2005 und 3 VK 4/2005; VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.02.2005, Az.: VK-SH 1/05; VK Lüneburg, Beschluss vom 08.05.2006, Az.: VgK-07/2006; Beschluss vom 07.11.2003, Az.: 203-VgK-32/2003).

    Daher können bei Angeboten mehrerer konzernangehöriger Unternehmen nicht ohne weiteres wettbewerbsbeschränkende Absprachen angenommen werden, sondern es sind diesbezüglich zusätzliche Anhaltspunkte erforderlich (VK Bund, Beschluss vom 29.12.2006, Az.: VK 2-131/06; Beschluss vom 29.12.2006, Az.: VK 2-125/06).

  • VK Bund, 29.12.2006 - VK 2-128/06

    Dienstleistungs-Rahmenvertrag über die Konzeption und Entwicklung von

    Die Beteiligten hatten Gelegenheit, ihre Standpunkte in der gemeinsamen mündlichen Verhandlung am 14. November 2006 zum vorliegenden Verfahren und den Verfahren VK 2 - 125/06 und VK 2 - 131/06 zu erläutern, in der Beweis durch die Vernehmung von Zeugen erhoben wurde.

    Die Angebote der Antragstellerinnen in den Parallelverfahren VK 2 - 125/06 und VK 2 - 131/06 unterliegen nach Auffassung der Vergabekammer zwar ebenfalls dem zwingenden Ausschluss, weil die dortigen Antragstellerinnen ihre Eignung nicht nachgewiesen haben.

  • VK Bund, 29.12.2006 - VK 2-125/06

    Dienstleistungs-Rahmenvertrag über die Konzeption und Entwicklung von

    Die Angebote der Antragstellerinnen in den Parallelverfahren VK 2 - 128/06 und VK 2 - 131/06 unterliegen nach Auffassung der Vergabekammer zwar ebenfalls dem zwingenden Ausschluss, weil die dortigen Antragstellerinnen ihre Eignung nicht nachgewiesen haben.
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